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Jeder hat das Recht auf ein Konto


Ab dem 19. Juni 2016 hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht darauf, ein Basiskonto zu eröffnen. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto: es ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. Quelle: Bundesregierung | Artikel

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